Aktualität und Kontext von Jerzy Jedlickis Essay „Erbe und kollektive Verantwortung“
Verantwortung ohne Schuld und Strafe?
Den Text von Jerzy Jedlicki, der mich zu den folgenden polemischen Anmerkungen veranlasst hat, verstehe ich als Versuch, das Prinzips der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit zu entschärfen. Eine Entschärfung ist nicht dasselbe wie eine Verwerfung, für die ich mich persönlich aussprechen würde. Daher die Polemik.
Über die vielen Vorzüge des Textes sowie die Argumente, mit denen ich übereinstimme, werde ich hier nicht sprechen. Ich werde mich auch nicht auf historische Beispiele einlassen, da diese für gewöhnlich emotional so belastet sind, dass sie persuasiv wirken.
Jedlicki unternimmt den Versuch, das genannte Prinzip so auszulegen, dass es seinen giftigen Inhalt verliert. Damit will er erreichen, dass die Anerkennung der Verantwortung von anderen keine Aufrechnung und Stigmatisierung von Kollektiven mit sich bringt, während die Anerkennung der Verantwortung der eigenen Gruppe sich auf die Bereitschaft zur symbolischen Wiedergutmachung beschränken sollte. Die beste Umsetzung dieser Bereitschaft sieht er in der Ermittlung und Verbreitung der historischen Wahrheit, insbesondere durch diejenigen, die diese Verantwortung auf sich nehmen.
Die kollektive Verantwortung für die Vergangenheit soll also darauf beruhen, das Erbe an Verpflichtungen zu übernehmen, nicht aber die Schuld, aus deren Anerkennung diese Verpflichtungen resultieren. So verstanden würde es auch nicht mit dem Prinzip der individuellen Verantwortung kollidieren, würde nicht als Instrument für politische Ränke, Manipulationen und Demagogie taugen. Ähnlich verstehe ich die Intentionen des Textes von Jan Błoński im „Tygodnik Powszechny“.
Grundlegendes Element dieser Auslegung ist also die Konzeption einer Verantwortung ohne Täterschaft und Schuld einerseits, und ein Verzicht, dafür Rechnungen auszustellen, andererseits. Ohne Täterschaft erklärt sich von selbst, denn es handelt sich ja um eine kollektive Verantwortung für die Vergangenheit. Ohne Ausstellung von Rechnungen bedeutet jedoch, dass die Anerkennung von Schuld nur auf Grund der Zugehörigkeit zur Gruppe der einstigen Täter von vornherein ausgeschlossen ist.
Ich habe gegenüber dieser Konzeption verschiedene Zweifel und Vorbehalte, die ich im Folgenden beschreiben möchte.
Ich frage zunächst, welchen Grund es gibt, zu sagen, es werden Verpflichtungen vererbt, aber keine Schuld und keine Verdienste? Stattdessen könnten wir mit Witold Gombrowicz festhalten: „Nein (sagte ich), wir seien nicht die unmittelbaren Erben weder der vergangenen Größe noch der Kleinheit – weder der Vernunft noch der Dummheit – weder der Tugend noch der Sünde – und ein jeder sei nur für sich selbst verantwortlich, jeder sei nur er selbst.“ Warum sollte man statt festzustellen, dass die Verantwortlichen längst verstorben sind und es deshalb niemanden mehr gibt, dem man eine Rechnung ausstellen könnte, sagen, die Verantwortlichen leben, aber sie sind unschuldig und Rechnungen werden ihnen nicht ausgestellt?
Warum sollte man also das Prinzip der kollektiven Verantwortung aufrechterhalten, seinen bisherigen Inhalt jedoch so verändern, dass im Ergebnis weiterhin ein Widerspruch besteht zum Prinzip der individuellen Verantwortung, das ohne Schuldannahme weder urteilen noch diese Urteile annehmen kann, sowie zum bisherigen gewöhnlichen Verständnis der kollektiven Verantwortung?
Ist das eben die Verantwortung ohne Schuld? Warum und wozu sollen wir den so definierten Begriff verwenden? Kann man im Ergebnis dieser Reinterpretation noch sagen: „Ihr seid verantwortlich“, oder nur noch: „Ihr solltet euch verantwortlich fühlen“? Vielleicht darf man aber auch das eine und das andere nicht mehr, sondern nur die Betroffenen könnten feststellen: „Wir fühlen uns verantwortlich“? Mit einem Wort: Bedeutet Verantwortung in dieser Auslegung weiterhin ein bestimmtes Verhältnis zwischen den Menschen, das unter bestimmten Umständen auftritt, oder wird damit nur ein gewünschter Seelenzustand beschrieben? Handelt es sich um einen Begriff aus der Ethik oder der Psychologie?
Vom methodologischen Standpunkt aus gesehen erinnert mich der Interpretationsversuch von Jerzy Jedlicki an die Ideen einiger Verteidiger des Determinismusprinzips, die den Begriff Determinismus dahingehend verändern wollen, dass man z.B. von einem Determinismus von Phänomenen auf der Mikroebene sprechen kann. Statt zu argumentieren, dass Determinismus auf der Mikroebene nicht auftrete, lautet die Aussage: „Er tritt auf, aber man kann auf dessen Basis nicht von eineindeutigen Kausalitäten zwischen Ereignissen sprechen und eindeutige Prognosen formulieren“. Aber was ist das für ein Determinismus, der uneindeutige Kausalitäten zulässt? Und was ist dann Indeterminismus?
Jedlicki meint, kollektive Verantwortung gibt es, aber man kann auf deren Basis keine Rechnungen ausstellen. Es geht also wie im Streit um den Determinismus nicht darum, was Determinismus genannt werden soll, sondern darum, welche Struktur die Welt hat. Übertragen auf den hier interessierenden Fall bedeutet dies, dass es nicht darum geht, was kollektive Schuld genannt werden soll, sondern darum, ob es erlaubt ist, denjenigen Rechnungen für die Vergangenheit auszustellen, die auf diese keinerlei Einfluss hatten und haben konnten. Dies stellt das eigentliche gesellschaftliche Problem dar, darum dreht sich der Streit und das Prinzip der kollektiven Verantwortung stellt die Rationalisierung der zustimmenden Antwort auf diese Frage dar.
Wenn es um dieses wesentliche Sachproblem geht, dann scheinen wir beide die gleiche Meinung zu vertreten: Kollektive Rechnungen für die Vergangenheit dürfen nicht denjenigen ausgestellt werden, die daran nicht beteiligt waren und sich gar nicht beteiligen konnten. Jedlicki möchte jedoch dennoch von kollektiver Verantwortung für die Vergangenheit sprechen, von einer Verantwortung ohne Schuld und daraus resultierende Rechnungen. Ich meine hingegen, so wie es keinen Determinismus ohne eindeutige Verbindung zwischen Ereignissen gibt, so gibt es auch keine Verantwortung ohne Schuld und Vergeltung. Diese sind es, die jenes Verhältnis zwischen den Menschen charakterisieren, das sich Verantwortung nennt. Denn verantwortlich ist man auch dann, wenn man kein Verantwortungsgefühl besitzt und auch nicht beabsichtigt, Wiedergutmachung zu leisten.
Im einen wie im anderen Fall erlöschen die Streitigkeiten nach der Reinterpretation der Begriffe Determinismus und kollektive Verantwortung nicht und können auch nicht erlöschen, denn es geht nicht um semantische Auseinandersetzungen.
Dies geschieht deshalb, weil sowohl das Wort Determinismus als auch das Wort Verantwortung (so wie viele andere natürlich) historisch mit einem gewissen Inhalt verbunden sind, der sich im gesellschaftlichen Verständnis nicht so leicht ändern lässt. In der Praxis erweisen sich diese Interpretationen als überaus widerständig gegen Versuche von Umdeutungen. In dieser Tradition verbindet sich mit dem Wort Verantwortung, ob das nun gefällt oder nicht, der Begriff Schuld, also die Verletzung geltender Normen, aus der sich eine individuelle oder kollektive Schuld ergibt. Die Aussage: „Wir sind moralisch verantwortlich, aber moralisch unschuldig“ erscheint mir so gesehen, wenn nicht Nonsens (Jedlicki probiert eben, ihr einen Sinn zu geben), dann zumindest eine Feststellung zu sein, die im Widerspruch zum historischen Verständnis dieses Begriffs steht.
Eben aus diesem Grunde dient die Übernahme der Verantwortung für die Vergangenheit und mehr noch das Urteil über die Verantwortung anderer nicht der Erhellung und Verbreitung der historischen Wahrheit. Auf Grund von wohl bekannten psychologischen Mechanismen, von denen bei Jedlicki notabene auch die Rede ist, steht zu vermuten, dass es sich genau umgekehrt verhält: Die mit der Verantwortung für in der Vergangenheit tatsächlich stattgefundenen Ereignisse belastete Gruppe wird eher dazu neigen, die Wahrheit zu verbergen und zu beschönigen, das von den Vorfahren begangene Unrecht zu minimalisieren, die Wahrheit eben nicht ans Licht kommen zu lassen. Und dies sogar dann, wenn hellsichtige und edle Menschen verkünden: „Eure Verantwortung bedeutet nicht eure Schuld“. Tradition und gesellschaftliches Leben sagen ihnen etwas anderes. Ich glaube daher, dass die radikale Verwerfung des Prinzips der kollektiven Verantwortung in all seinen Varianten eine bessere Strategie als die Umdeutung ist. Vielmehr sollte es heißen:
Ihr seid nicht verantwortlich für die Vergangenheit, denn es gibt keine Verantwortung ohne Schuld und diese könnt ihr nicht haben, denn ihr ward damals noch gar nicht auf der Welt. Damit jedoch ihr und eure Kinder nicht ähnliche unwürdige Taten oder zumindest Unterlassungen begeht, die Gegenstand begründeter ethischer Forderungen werden können, solltet ihr vorurteilslos die Vergangenheit eurer Gruppe erforschen. Das solltet ihr und vor allem ihr u.a. deswegen tun, weil eure Vorfahren gewisse Vorstellungen hatten, die sich als verbrechensaffin erwiesen haben. Da sie euch unmittelbar oder mittelbar erzogen haben, droht euch deswegen die Wiederholung dieser gefährlichen Ansichten. Und obgleich ihr deren Schuld nicht geerbt habt und ihr vor niemandem Verantwortung für ihre Taten übernehmen müsst, die aus diesen Vorstellungen hervorgegangen sind oder durch diese gerechtfertigt wurden, ist die historische Wahrheit für euch vor allem deshalb wichtig, um eure Gruppe vor einer eventuellen Wiederholung zu schützen, für die ihr, vielleicht mehr als andere, anfällig seid.
Jedlicki schreibt, die polnische Intelligenz sei seit Jahren nicht in der Lage gewesen, sich mit dem Problem des Massenantisemitismus im Polen des 19. und 20. Jahrhunderts auseinanderzusetzen, also die volle Wahrheit darüber ans Licht zu bringen, um damit eine symbolische Wiedergutmachung, eine Selbstreinigung zu leisten. Dies betreffe auch diejenigen, die gegen den Antisemitismus aufgetreten seien und die keine persönliche Schuld treffe. Meiner Meinung nach ist dies auch deswegen oder vielleicht vor allem so, weil damit das Gespenst der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit wiederbelebt werden könnte. Um eine symbolische Wiedergutmachung wirklich leisten zu können, muss man das Prinzip der kollektiven Verantwortung in all seinen Versionen verwerfen und die eventuelle auftretenden Gefühle der Verlegenheit oder der Scham für die Taten der Vorfahren nicht Verantwortung nennen.
Das Konzept der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit, wie man es auch immer verstehen mag, ist ein Konzept der Verantwortung ohne Grenzen in Zeit und gesellschaftlichem Raum. Wer dieses Konzept vertritt, verkündet die Verantwortung eines jeden für alle Sünden und Verbrechen der Menschheit, denn es lässt sich schließlich rational keine zeitliche oder personelle Grenze ziehen, hinter der die Verantwortung nicht mehr gilt. Ich sehe beispielsweise keinerlei Grund, warum ich mich in irgendeiner Form für die Beteiligung der Polen an der Zerschlagung der Tschechoslowakei 1938 durch Hitler verantwortlich fühlen sollte, nicht aber für die Vernichtungsaktionen des Hetmans Stefan Czarniecki im 17. Jahrhundert, unternommen zur Verteidigung der Durchlauchtigsten Republik (Najjaśniejsza Rzeczpospolita), Aktionen, bei denen angeblich nicht einmal eine Katze lebend davonkam. Einziger Unterschied wäre hier der zeitliche Abstand, denn weder auf das eine noch auf das andere konnte ich irgendeinen Einfluss nehmen.
An dieser Stelle ein kurzer Exkurs: Ich denke, dass die Schuld der Vorfahren oft nur ein Vorwand für Rückforderungen ist, die in erster Linie auf Grund aktueller Gruppenkonflikte verkündet werden. Wenn diese verschwinden, gerät auch die vergangene Schuld oft in Vergessenheit, was nicht bedeutet, dass bei einem neuen Konflikt das alte Unrecht nicht wieder hervorgeholt werden kann. Das Prinzip der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit rationalisiert dieses Unrecht nicht.
Analog dazu bin ich als Mensch verantwortlich für alle Verbrechen der Vergangenheit und wieder lässt sich dabei keine rationale Antwort auf die Frage finden, warum ich für die einen mehr, die anderen aber weniger verantwortlich sein sollte. Verantwortlich für alles hieße aber de facto verantwortlich für nichts, denn für alles sind alle gleichermaßen verantwortlich, so dass meine Verantwortung sich in nichts von der Verantwortung anderer unterscheidet.
Schließlich ist die kollektive Verantwortung im Unterschied zur individuellen nicht steigerbar und vergeht nicht mit der Zeit. Sie ist nicht steigerbar, denn man kann nicht nur teilweise zu einer Gruppe gehören, so wie man nicht nur zum Teil aus einer Straßenbahn springen kann. Die individuelle Verantwortung hingegen wird nach Kriterien ermittelt, die eine Unterscheidung ermöglichen.
Es gibt noch einen anderen Grund, weswegen mir die kollektive Verantwortung für vergangene Taten des Volkes oder einer ethnischen Gruppe besonders unannehmbar erscheint. Im Unterschied zu vielen anderen Gruppen, denen wir angehören können (politische Parteien, Kirchen), kann man aus einem Volk nicht austreten und die Zugehörigkeit zu ihm ist gewöhnlich keine Wahlentscheidung. Die Verantwortung für dessen Geschichte fällt also auf einen jeden, entsprechend dem Prinzip der Erbsünde.
Wenn nun jemand antworten würde, dass unsere gesamte Zivilisation sich auf die jüdisch-christliche Tradition gründet, in der das Konzept von der Erbsünde eine entscheidende Rolle spielt, weshalb man sich auch nicht vom Prinzip der kollektiven Verantwortung verabschieden kann, dann würde ich ihm antworten mit den Worten von Leszek Kołakowski aus dem Märchen „Król Herod, czyli nędza moralistów“ (König Herodes oder über das Elend der Moralisten). König Herodes findet sich nach dieser Erzählung für die Ermordung der Säuglinge in der Hölle wieder, wo er um den Hals ein Schild trägt mit folgender Begründung des göttlichen Urteils: „Quod licet Iovi, noch licet bovi. Daraus, dass Gott das Gesetz der Kollektivschuld anwendet und Säuglinge für fremdes Verschulden tötet, kann nicht gefolgert werden, dass jeder hergelaufene König das Gleiche tun darf. Im Gegenteil – vom Standpunkt der absoluten Moral ist solches verboten.“
In der Tat wäre es besser, das Urteilen über kollektive Verantwortung Gott zu überlassen und nur ihm.
Ich komme zurück auf die Eingangsfrage. Warum versucht Jerzy Jedlicki, dem schließlich alle hier angeführten Argumente ausgezeichnet bekannt sind und er sie zudem in seinem Text berücksichtigt, dennoch das Prinzip der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit umzudefinieren, statt es radikal zu verwerfen? Ich vermute, dass dies aus seiner mehrfach geäußerten Überzeugung resultiert, wonach es nicht angeht, mit einer Gruppe solidarisch zu sein und die Verantwortung für deren Vergangenheit nicht mitzutragen. Ähnlich wie er halte ich die Gruppensolidarität, wenn auch nicht die bedingungslose, für einen positiven Wert, teile aber dennoch seine Auffassung nicht.
Stellen wir uns, zum Ersten, eine Gruppe vor, die das Prinzip der Verantwortung für die Vergangenheit ablehnt. Kann man mit einer solchen Gruppe nicht dennoch solidarisch sein, auch wenn man ihr Prinzip nicht akzeptiert? Begeht der Autor hier nicht einen Fehler petitio principii, denn seine These, dass man nicht solidarisch sein könne mit einer Gruppe, ohne die Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen, stützt sich auf die Annahme, dass diese Verantwortung zuvor schon von der Gruppe anerkannt wurde.
Zum Zweiten stimmt es zwar sicher, dass die Geschichte dasjenige ist, was die Gruppe zusammenhält, aber doch nicht ausschließlich. Zusammengehalten wird sie vor allem durch die aktuellen inneren Konflikte und Interessen: Durch dieses Prisma wird die Geschichte gelesen, die entsprechenden Traditionen ausgewählt. Es scheint daher so, dass die Gruppensolidarität sich vor allem auf Basis aktueller Interessen und Absichten bildet, dabei aber nie grenzen- und bedingungslos ist. Kann man zum Beispiel nicht solidarisch sein mit einer Gruppe, und zwar aktiv, die um ihre nationale Befreiung kämpft, ohne gleichzeitig die Verantwortung für deren Vergangenheit zu übernehmen? Dies ist sicher möglich im Falle einer fremden nationalen Gruppe; warum sollte es also nicht möglich sein im Falle der eigenen Gruppe? Es sei denn der Begriff Solidarität wird hier so verstanden, dass zu seinem Inhalt per Definition das Verantwortungsgefühl für die Vergangenheit gehört. In diesem Falle ist die von mir in Frage gestellte These jedoch tautologisch und kann nicht als Argument für die Notwendigkeit einer Anerkennung der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit benutzt werden.
Wenn wir schließlich, zum Dritten, das Prinzip der kollektiven Verantwortung für die Vergangenheit, in welcher Form auch immer, anerkennen, dann betrifft dies alle Mitglieder der Gruppe, also auch diejenigen, die richtiger oder unrichtiger Weise – dies will ich nicht bewerten – die Solidarität mit der eigenen Gruppe abgelehnt haben.
Kurz gesagt sehe ich weder eine logischen noch eine historische eindeutige Verbindung zwischen dem Solidarischsein mit einer Gruppe und der Akzeptanz einer Verantwortung für deren Vergangenheit. Alle Eventualitäten sind hier möglich: von der Solidarität ohne Verantwortung bis zur Verantwortung ohne Solidarität.
März 1987
Aus dem Polnischen übersetzt von Matthias Barelkowski, Berlin